Heilpraktikerin    Katrin   Anna   Speidel
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Behandlungskosten:

In meiner Praxis rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Laut innenministeriellem Erlass dürfen Heilpraktikerkosten von keiner Ersatzkasse (Barmer, TK, AOK etc.) übernommen werden.

Ersatzkassenversicherte müssen also gesetzlicherweise die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen selber tragen.

Sie können jedoch am Ende jeden Jahres die Heilpraktikerkosten im Rahmen von privaten Vorsorgekosten bei der Steuer geltend machen. Hierfür stelle ich Ihnen gerne eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.

Sind Sie privat versichert, beihilfefähig oder haben eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Behandlungskosten zu den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen. Meine Kosten werden von den Versicherungen nicht oder nur teilweise übernommen. Differenzen zu meiner Rechnung müssen von Ihnen getragen werden.

Alle Praxisleistungen werden privat in Rechnung gestellt.

Sollten Sie für sich und Ihre Kinder den naturheilkundlichen Weg als dauerhaft ansehen und da Zusatzversicherungen mittlerweile recht günstig geworden sind, sowie häufig auch andere Kosten z.B. für Zahnersatz und Brillen abdecken, lohnt es ich über eine private Zusatzversicherung nachzudenken.

 

Informationen für Privatversicherte:

Versicherungen müssen die einzelnen nicht erstatteten Positionen einer Rechnung offen legen.

Eine pauschale Äußerung, welcher Betrag einer Rechnung übernommen wird ist nicht ausreichend.

In der Regel bekommen Sie die eingereichte Rechnung in Kopie zurück, mit Vermerk, welche der Positionen zu welchem Anteil erstattet werden. (Dies gilt für Privatversicherungen ebenso wie für die Beihilfe)

Viele Versicherungen gehen dazu über, es Ihren Versicherten schwer zu machen, indem ohne Begründung ein Teil der Rechnung nicht erstattet wird. Es obligt dann leider dem Versicherten, sich darum zu kümmern, an genaue Aufschlüsselungen (siehe oben) zukommen. Ist Ihnen der Aufwand hierfür zu groß - was vielen so geht - hat Ihre Versicherung ganz einfach viel Geld gespart......

Das Prozedere kann (nacheinander) sehr einfach so aussehen:

a. Fordern Sie zuerst die Versicherung auf die einzelnen, nicht erstatteten Rechnungspositionen offen zu legen.

b. Legen Sie später einen formlosen Einspruch gegen die Nichterstattung ein und

c. fordern Sie eine Begründung für die Ablehnung ein.

d. Sollte eine Versicherung einen berechtigten Anspruch verzögern oder verweigern, können Sie androhen den Ombutsmann der privaten Krankenversicherer in Berlin einzuschalten.

 

 

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung

  

 

 

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